Als Folge von BASEL III haben sich die Eigenkapitalanforderungen für Banken mit Erlass der europäischen Eigenkapital-Ri 2013/36/EU (Capital Requirements Directive IV - CRD IV) und ihrer VO (EU) Nr. 575/2013 (Capital Requirements Regulation - CRR) deutlich verschärft.
Im Hinblick darauf haben Banken die Anforderungen an ihre Kreditvergabe angehoben, was sich vor allem auf Finanzierungen im unternehmerischen Mittelstand bemerkbar gemacht hat. Mittelständische Unternehmen suchten daher neue innovative Finanzierungslösungen. Der klassische Bankkredit soll durch direkte Beziehungen zwischen Kapitalanleger und Kapitalnehmer mittels Kapitalmärkte ersetzt werden. Dafür etablierte sich ein bis dato weitgehend unreglementierter grauer Kapitalmarkt für mittel- und langfristige Finanzierungen mittelständischer Unternehmen. Den Löwenanteil der auf diesem Markt vermittelten Finanzprodukte nehmen festverzinsliche Mittelstandsanleihen (Corporate Bonds) ein. Das sind in Schuldverschreibungen (Commercial Papers) verbriefte und i.d.R. unbesicherte Forderungen (§ 793 BGB). Vermehrt werden aber auch mezzanine bzw. hybride Finanzinnovationen angeboten. Einen Teil dieser Vermögensanlagen machten hochspekulative und toxische Finanzinstrumente aus. Schädigungen einer Vielzahl von Kleinanleger blieben nicht aus, Anlass für den Gesetzgeber, Vermögensanlagen des grauen Kapitalmarkts zu regulieren. Mit dem Kleinanlegerschutzgesetz sollen nun die verbliebenen Regelungslücken im Anlegerschutz geschlossen werden. Teilweise wurden damit bereits die zweite europäische Finanzmarktrichtlinie (Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente, englisch: Markets in Financial Instruments Directive - MiFID II) und die sie begleitende Finanzmarktverordnung (Markets in Financial Instruments Regulations - MiFIR) in nationales Recht umgewandelt. MiFID II und MiFIR haben neben der Neuordnung von Finanzmarktstrukturen und Wertpapierhandel das Ziel, den Kapitalanlegerschutz zu verbessern.
Der Beitrag Kleinanlegerschutzgesetz - Regulierung von Vermögensanlagen des grauen Kapitalmarkts mit erweiterten Aufklärungspflichten, abgedruckt in MDR 20015, Seiten 1334 ff., erläutert die Hintergründe und gibt einen Überblick über die Neuregelungen des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG) des grauen Kapitalmarktes und den erweiterten Publikationspflichten.