Als Folge von BASEL III haben sich die Eigenkapitalanforderungen für Banken mit Erlass der europäischen Eigenkapital-Ri 2013/36/EU (Capital Requirements Directive IV - CRD IV) und ihrer VO (EU) Nr. 575/2013 (Capital Requirements Regulation - CRR) deutlich verschärft.
Unter dem Titel "Die Sittenwidrigkeit von Angehörigenbürgschaften" greift der Wirtschaftsanwalt Prof. Dr. Harald Kollrus in seinem juristischen Fachbeitrag in der Monatschrift für Deutsches Recht (MDR) 2014 auf Seite 1357 ff. die aktuelle
Unternehmer, die der Sollversteuerung unterliegen, sind verpflichtet, die Umsatzsteuer bereits dann an den Fiskus abzuführen, wenn ihre Forderung entstanden ist. Im Gegensatz zur Istversteuerung kommt es auf die tatsächliche Erfüllung dieser Forderung, etwa durch Zahlung, nicht an.
Die Erfahrung aus Zivilprozessen lehrt, dass es für den Erfolg vor Gericht maßgeblich auf die Beweisbarkeit der Sachverhalte ankommt. Für die Minimierung von Prozessrisiken als Teil unternehmerischer Corporate Governance